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   OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07   

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https://dejure.org/2007,5250
OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07 (https://dejure.org/2007,5250)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2007 - 17 U 73/07 (https://dejure.org/2007,5250)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 17 U 73/07 (https://dejure.org/2007,5250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Immobilienerwerb: Voraussetzungen einer Risikoaufklärungspflicht; Zurechenbarkeit von Beratungsverschulden der Mitarbeiter einer Vertriebsorganisation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung von Darlehensverträgen; Umfang der Aufklärungspflichten und Beratungspflichten hinsichtlich eines Darlehensgeschäfts; Voraussetzungen für eine Aufklärungspflicht der Bank bei einem steuersparenden Erwerbermodell; ...

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 278

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 278
    Aufklärungspflichten eines als Kreditinstitut und Darlehensgeber auftretenden Kreditinstituts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterte Aufklärungspflicht eines Boarding-House

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bankhaftung bei Auftreten als Immobilienverkäufer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kreditinstitute müssen bei so genannten "Boarding-House-Projekten" umfangreich über Risiken aufklären

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Was eigene Ausklärungsversäumnisse der Beklagten betrifft, ist das Landgericht allerdings noch zutreffend davon ausgegangen, dass eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bei einem steuersparenden Erwerbermodell - wie im Streitfall - nur ausnahmsweise in vier anerkannten Fallgruppen (Rollenüberschreitung, Begünstigung eines besonderen Gefährdungstatbestands, schwerwiegender Interessenkonflikt und Wissensvorsprung) in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH WM 2007, 876 Tz. 15 m. w. N.).

    aa) Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anleger über eine im finanzierten Kaufpreis einer Eigentumswohnung enthaltene Innenprovision von mehr als 15% zu informieren (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 2378 = WM 2004, 1221 und zuletzt BGH WM 2007, 876 Tz. 41).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Die Beratung wird aber Hauptpflicht des Verkäufers aus einem selbstständigen Beratungsvertrag, wenn er mit den Käufer nicht mehr über die Bedingungen des angestrebten Kaufvertrages verhandelt, sondern diesem unabhängig hiervon einen Rat erteilt (BGHZ 140, 111, 115; BGH WM 2003, 1686, 1688; WM 2004, 2349, 2351).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von einer stillschweigenden Bevollmächtigung zum Abschluss eines solchen Vertrages auszugehen, wenn sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages die Aufgabe einer Beratung des Kaufinteressenten stellt, § 167 BGB (BGH NJW 2003, 1811, 1812).

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGHZ 140, 111, 115; 156, 371, 374).

    b) Der abgeschlossene Beratungsvertrag verpflichtet die Beklagte als Verkäuferin des Objekts zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (BGHZ 156, 371, 377; BGH WM 2007, 174).

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Die Beratung wird aber Hauptpflicht des Verkäufers aus einem selbstständigen Beratungsvertrag, wenn er mit den Käufer nicht mehr über die Bedingungen des angestrebten Kaufvertrages verhandelt, sondern diesem unabhängig hiervon einen Rat erteilt (BGHZ 140, 111, 115; BGH WM 2003, 1686, 1688; WM 2004, 2349, 2351).

    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGHZ 140, 111, 115; 156, 371, 374).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Insoweit ist in der Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass der Interessent jedenfalls über eine - wie hier - im Verkaufsprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovisionen von 15% und mehr unterrichtet werden muss (BGHZ 158, 110, 118; BGH NJW 2005, 3208, 3210 = WM 2005, 1998. Die vom V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 13.10.2006 - V ZR 66/06, WM 2007, 174) für die Pflichtenlage des Verkäufers und dessen Vermittlers getroffene Unterscheidung, ob die Kapitalanlage lediglich mittels eines Prospekts vorgestellt wird (dann Aufklärungspflicht) oder durch ein persönliches Beratungsgespräch anhand eines konkreten Berechnungsbeispiels herbeigeführt wird (dann keine Aufklärungspflicht), ist weder praxistauglich noch überzeugend.

    b) Der abgeschlossene Beratungsvertrag verpflichtet die Beklagte als Verkäuferin des Objekts zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (BGHZ 156, 371, 377; BGH WM 2007, 174).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Insoweit ist in der Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass der Interessent jedenfalls über eine - wie hier - im Verkaufsprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovisionen von 15% und mehr unterrichtet werden muss (BGHZ 158, 110, 118; BGH NJW 2005, 3208, 3210 = WM 2005, 1998. Die vom V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 13.10.2006 - V ZR 66/06, WM 2007, 174) für die Pflichtenlage des Verkäufers und dessen Vermittlers getroffene Unterscheidung, ob die Kapitalanlage lediglich mittels eines Prospekts vorgestellt wird (dann Aufklärungspflicht) oder durch ein persönliches Beratungsgespräch anhand eines konkreten Berechnungsbeispiels herbeigeführt wird (dann keine Aufklärungspflicht), ist weder praxistauglich noch überzeugend.
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Insoweit ist in der Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass der Interessent jedenfalls über eine - wie hier - im Verkaufsprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovisionen von 15% und mehr unterrichtet werden muss (BGHZ 158, 110, 118; BGH NJW 2005, 3208, 3210 = WM 2005, 1998. Die vom V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 13.10.2006 - V ZR 66/06, WM 2007, 174) für die Pflichtenlage des Verkäufers und dessen Vermittlers getroffene Unterscheidung, ob die Kapitalanlage lediglich mittels eines Prospekts vorgestellt wird (dann Aufklärungspflicht) oder durch ein persönliches Beratungsgespräch anhand eines konkreten Berechnungsbeispiels herbeigeführt wird (dann keine Aufklärungspflicht), ist weder praxistauglich noch überzeugend.
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Nach der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs verletzt der Verkäufer seine Beratungspflicht, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und dadurch den Kaufentschluss herbeiführt (BGH WM 2005, 69, 70).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    Die Beratung wird aber Hauptpflicht des Verkäufers aus einem selbstständigen Beratungsvertrag, wenn er mit den Käufer nicht mehr über die Bedingungen des angestrebten Kaufvertrages verhandelt, sondern diesem unabhängig hiervon einen Rat erteilt (BGHZ 140, 111, 115; BGH WM 2003, 1686, 1688; WM 2004, 2349, 2351).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 73/07
    aa) Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anleger über eine im finanzierten Kaufpreis einer Eigentumswohnung enthaltene Innenprovision von mehr als 15% zu informieren (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 2378 = WM 2004, 1221 und zuletzt BGH WM 2007, 876 Tz. 41).
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